I. d. r. sollten die Eigentümergemeinschaft dann abmahnen. Sollte umherwandern auch nach der dritten Adhortation keine Heilung bei den geforderten und auch vereinbarten Leistungen einstellen, darf die Eigentümergemeinschaft kündigen. in wahrheit sollte alles nach dem realen Arbeitszeitaufwand und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit berechnet werden, Je nach Größe des Grundstücks müssen https://giosuef804buf8.wikibestproducts.com/user